Sie haben eine andere Frage? Rufen Sie uns gerne an – wir antworten persönlich.
Wir haben uns auf die Alltagsbegleitung und Betreuung von Menschen mit und ohne Pflegegrad spezialisiert. Rodica ist examinierte Pflegefachkraft, wir kennen die Abläufe mit der Pflegekasse und begleiten Sie mit einer festen Bezugsperson.
Mit einem anerkannten Pflegegrad steht Ihnen ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat nach §45b SGB XI zu. Ihn können Sie für Seniorenbetreuung und Alltagshilfe einsetzen, zum Beispiel für Begleitung, Gesellschaft und Unterstützung im Haushalt. Ab Pflegegrad 2 stehen zusätzlich bis zu 3.539 € pro Jahr für Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI zur Verfügung. Wir erklären Ihnen den Ablauf und rechnen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, steht Ihnen ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat nach §45b SGB XI zu, mit dem sich unsere Leistungen finanzieren lassen. Ab Pflegegrad 2 kommen bis zu 3.539 € pro Jahr für Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI hinzu. Wir übernehmen auf Wunsch die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Nein. Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen privat buchen. Für die Abrechnung über die Pflegekasse ist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich.
Sprechen Sie uns einfach an. Nach einem ersten Gespräch finden wir gemeinsam einen passenden Starttermin.
Wir betreuen Menschen in Wiesbaden und der näheren Umgebung. Sprechen Sie uns gerne an, falls Sie unsicher sind, ob wir Ihre Adresse erreichen.
Ja, gerne. Ob regelmäßige, feste Termine oder einzelne Einsätze bei Bedarf – wir richten uns nach Ihren Wünschen.
Wir sprechen Deutsch, Englisch und Rumänisch. Sie können uns in jeder dieser Sprachen anrufen oder schreiben.
Sie erhalten eine feste Bezugsperson aus unserem kleinen, familiengeführten Team – keine wechselnden Gesichter.
Ja, bei Bedarf. Unser Schwerpunkt liegt auf der Seniorenbetreuung, aber ein Pflegegrad hängt nicht vom Alter ab: Auch Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat nach §45b SGB XI (ab Pflegegrad 1). Sprechen Sie uns an – wir klären gemeinsam, was zu Ihrer Situation passt.
Hinterlassen Sie uns Ihre Nummer – oder rufen Sie einfach an. Wir hören zu, nehmen uns Zeit und finden gemeinsam heraus, wie wir Sie bestmöglich unterstützen können.
0177 3950782Mo – Fr, 08:00 – 16:00 UhrWir begleiten bewusst nur eine begrenzte Zahl von Menschen – damit wir uns für jede und jeden weiterhin Zeit nehmen und unseren Qualitätsansprüchen gerecht werden.